Neues Tierarzneimittelgesetz

Neues Tierarzneimittelgesetz

 

Seit dem am 28.01.2022 das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten ist, kommt es immer wieder zu Fragen und Verwunderung bis Unverständnis und Unmut über das Prozedere bei der Abgabe von Medikamenten. Deshalb möchten wir die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes (und ihren Sinn) einmal aufzeigen:

 

  • Tierärzte dürfen aufgrund ihres sogenannten Dispensierrechts Tierarzneimittel (und in bestimmten Fällen auch Humanarzneimittel) an Tierhalter abgeben – aber nur und ausschließlich nach einer tierärztlichen Untersuchung mit entsprechender Diagnose.

 

  • Medikamente dürfen nur für das aktuell untersuchte Tier und den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden –  eine Abgabe von Medikamenten ohne vorherige Untersuchung ist ausdrücklich verboten, und somit nicht möglich.

 

Genau wie die Humanmedizin ist heute auch die Tiermedizin so komplex und differenziert wie nie. Das bringt für uns Tierärzte mehr Behandlungsmöglichkeiten mit sich – und auch mehr Verantwortung. Und genauso wie Ihr Hausarzt Ihnen „einfach ins Blaue hinein“ ein Medikament verordnen darf (und würde), dürfen und tun wir das für Ihr Tier.

 

Wir verstehen, dass Tierhaltern diese Vorschriften mitunter unnötig umständlich und aufwendig erscheinen mögen, und manchen auch wie reine Geldmacherei vorkommen – sie sind aber tatsächlich zum Besten des Tieres. Und genau darum geht es, Ihnen wie uns. Deshalb, auch im Namen Ihres Tieres, ein großes Dankeschön für Ihr Verständnis! 🫶🏻

 

Weitere, besonders auch für Tierhalter wichtige Eckpunkte des aktuell gültigen TAMG

Kategorien bei Tierarzneimitteln

  • Die aus der Humanmedizin bekannte und bestehende Unterteilung von Arzneimitteln in die Kategorien „verschreibungspflichtig“, „apothekenpflichtig“ und „freiverkäuflich“ gilt genau so (auch schon vor dem TAMG) für Arzneimittel in der Veterinärmedizin. (Art. 34 VO (EU) 2019/6; § 40 TAMG)

 

Versand von Tierarzneimitteln

  • Der Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das bedeutet auch, dass Tierärzte ihren Kunden keine Medikamente zuschicken dürfen.

 

Einlösen von Rezepten eines anderen Tierarztes

  • Ebenfalls dürfen Tierärzte Tierhaltern keine Medikamente aufgrund eines Rezepts eines anderen Tierarztes geben. (Hierfür ist eine eigene Untersuchung mit eigener Diagnose und daraus resultierender Verschreibung eines Medikaments (oder auch mehrerer) nötig.)

 

Kauf von Tierarzneimitteln im Internet

  • Der Handel mit apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln über das Internet ist gemäß Artikel 104 der VO (EU) 2019/6 erlaubt. Dabei dürfen aber nur registrierte Einzelhändler nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel im Internet anbieten. Zum Wohl des Tieres und im eigenen Interesse sollte man solche Medikamente nur bei zugelassenen und registrierten Einzelhändlern kaufen und auf deren Webseiten auf das Vorhandensein des EU-Sicherheitslogos achten. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass es sich um gefälschte Präparate handelt

 

Anwenden von ausländischen Tierarzneimitteln

Tierarzneimittel, die keine Zulassung in Deutschland haben, dürfen von Tierhaltern nur angewendet werden, wenn sie im sog. Therapienotstand von dem behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben wurden. Die Anwendung muss dabei nach der vom Tierarzt ausgehändigten Behandlungsanweisung erfolgen.

(§ 50 Abs. 1 und 2 TAMG)

 

 

(Weitere Eckpunkte des TAMG, das für Tiermediziner wie für Tierhalter gilt, finden Sie „hier“)

Kastrationswochen 2022

KASTRATIONSWOCHEN
Vom 17. – 29.01.2022 finden die alljährlichen Kastrationswochen für Katzen statt. Eine einmalige Gelegenheit, seine Katze zu einem verbilligten Preis kastrieren zu lassen.
Termine werden telefonisch über die Praxis vergeben.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Kostenloser tierphysiotherapeutischer Check-up am 14.11.2020

Es ist wieder so weit: Die nasskalte Jahreszeit hat begonnen!
Und darum heißt es: Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Mit einem tierphysiotherapeutischen Check-up können Sie sicher gehen, dass es Ihrem Vierbeiner gut geht und Sie entspannt durch die kalte Jahreszeit kommen. Vor allem bei den Senioren unter ihren Lieblingen und den sportlich aktiven Tieren ist es ratsam, ein bis zweimal jährlich einen Check-up durchführen zu lassen. Dabei können Schmerzen und Bewegungseinschränkungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen getroffen werden. Gerade in den Wintermonaten ist dies besonders wichtig.

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Vorsorgemaßnahmen zum Thema Corona

Vorsorgemaßnahmen zum Thema Corona

Liebe Kunden,

die Tierärztliche Praxis Susanne Fügen wird trotz der aktuellen Lage für die tiermedizinische Versorgung Ihrer Tiere weiterhin zur Verfügung stehen. Alle schon festgelegten Termine können stattfinden und Sie können auch weiterhin Termine in Ihrer Tierarztpraxis vereinbaren. Auch im Notdienst sind wir wie gewohnt für Sie erreichbar.

Auf Grund der Situation rund um die Ausbreitung des Coronavirus haben wir aber einige direkte Maßnahmen umgesetzt, um entsprechend der Empfehlungen der Bundesregierung eine weitere Ausbreitung der Infektionen zu verringern und um unsere Mitarbeiter und Sie zu schützen. Das bedeutet für Sie als Tierbesitzer:

  1. Wir haben unsere Abläufe so umgestaltet, dass zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern die Kontaktrichtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI) eingehalten werden. Daher stehen Ihnen als Besitzer die geschlossenen Räumlichkeiten bis auf weiteres nicht mehr zur Verfügung. Bitte warten Sie vor der Praxis im Auto.
  2. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Wenn Sie sich selbst unwohl fühlen, besprechen Sie dies mit uns vorab am Telefon.
  3. Wenn Sie an der Praxis ankommen, verwenden Sie die Klingel an der Eingangstür.
  4. Wenn Sie die Praxis betreten: Bitte gleich Hände desinfizieren.
  5. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Team immer die vorgeschriebene Distanz von mindestens 1,5 Meter einhalten wird. Bitte unterschreiten Sie diese Distanz nicht.
  6. Da wir unser Team in zwei komplett getrennte Gruppen eingeteilt haben, um auch dauerhaft eine medizinische Grundversorgung Ihrer Tiere zu ermöglichen, werden diese Teammitglieder sich nicht zeitgleich in der Praxis aufhalten. Falls Sie einen bestimmten Arzt benötigen, bitten wir um Nachfrage, wann diese Person anwesend ist.
  7. Kommen Sie bitte allein mit Ihrem Tier! Falls Sie Erkältungssymptome, wie Fieber, Halsschmerzen, Husten, etc. zeigen, erwarten wir von Ihnen, dass Sie zum Schutz aller nicht persönlich erscheinen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie einer Quarantänegruppe angehören.
  8. Die Toilettenräume stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung und werden nicht von Mitarbeitern benutzt.

Diese Maßnahmen sollen uns allen helfen in dieser Zeit weiterhin die tiermedizinische Versorgung für Ihre Tiere aufrecht zu erhalten. Das geht aber nur, wenn wir uns alle gemeinsam und solidarisch um die korrekte Umsetzung bemühen. Das Team Ihrer Tierärztlichen Praxis bemüht sich – im Rahmen der Möglichkeiten – flexibel zu handeln. Daher sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie ein Problem mit der Umsetzung dieser Vorgaben haben –  wir werden eine Lösung für Sie und Ihr Tier finden.

Für Ihr Tier,
Das hochmotivierte Team der Tierärztlichen Praxis Susanne Fügen

Praxis geschlossen

An Weiberdonnerstag und Rosenmontag bleibt die Praxis geschlossen.

An allen anderen Tagen erreichen Sie uns wie gewohnt.

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde angepasst

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde angepasst

Die flächendeckende Notdienstversorgung galt schon länger als gefährdet. Ab 14.02.2020 wird deshalb seitens der Tierärzte für Notfälle eine “Notdienstgebühr” in Höhe von 50 € erhoben, dies wird durch eine Änderung der GOT möglich. Außerdem wurden in der GOT höhere Gebührensätze für den Notdienst festgelegt und die Notdienstzeiten geändert.

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Wir sind umgezogen

Liebe Kunden,
wir sind umgezogen und froh, jetzt für Sie und Ihr Tier in den neuen Praxisräumen in Daun-Pützborn, Alte Roßgasse 29 da zu sein.

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