Schlagwortarchiv für: Gebührenordnung

Neue GOT ab 22. November 2022

Neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

– Damit Ihr Tier in guten Händen bleibt –

 

In den letzten 23 Jahren hat sich auch im tierärztlichen Bereich sehr viel getan. Die Gebührenordnung, nach der die Leistungen der Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland bisher vergütet werden, stammt allerdings noch aus dem Jahr 1999. Am 22. November tritt nun die vom Gesetzgeber festgelegte neue GOT in Kraft.

 

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenverordnung für Tierärzte?

Diese gesetzliche Regelung sorgt für Transparenz. Und schützt Tierhalterinnen und Tierhalter vor Übervorteilung – zwischen Tierarztpraxen soll kein Wettbewerb über den Preis stattfinden, was am meisten zählen soll, sind Können, Leistung und deren Qualität. Genau dafür ist eine angemessene gesetzliche Vergütung so wichtig. Das Geld fließt in Fortbildungen des tierärztlichen Fachpersonals; die Anschaffung und Instandhaltung modernster Untersuchungsgeräte und Anwendung modernster Untersuchungsverfahren; die Gewährleistung der kurativen tierärztlichen Tätigkeit, tierärztlicher Notdienste und flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung. Und natürlich auch in die angemessene Bezahlung all der tierärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die quasi tagtäglich mit viel Herzblut und vollem Einsatz ihr Bestes für’s Tier geben.

 

Die (tatsächlich überfällige) jetzige Anpassung der Gebühren mag einigen vielleicht als – zu – hoch erscheinen. Das ist nicht völlig unverständlich. Doch sollte man dabei bitte auch bedenken:

 

– Die Anpassung der Gebühren erfolgt nicht „ins Blaue hinein“. Grundlage hierfür ist eine wissenschaftlich fundierte Studie, die 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegeben wurde. Einige der modernen tiermedizinischen Verfahren finden sich daraufhin jetzt zum ersten Mal überhaupt in der Gebührenordnung wieder.

– Die Höhe dieser ersten Anpassung seit über 20 Jahren entspricht nicht einmal dem Inflationsausgleich.

– Die Ansprüche und Anforderungen an Tierärzte sind immer anspruchsvoller geworden, ihre Verantwortung immer größer.

– Die Anpassung ist unumgänglich, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Denn nur so ist eine flächendeckende tierärztliche Versorgung überhaupt möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde angepasst

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde angepasst

Die flächendeckende Notdienstversorgung galt schon länger als gefährdet. Ab 14.02.2020 wird deshalb seitens der Tierärzte für Notfälle eine “Notdienstgebühr” in Höhe von 50 € erhoben, dies wird durch eine Änderung der GOT möglich. Außerdem wurden in der GOT höhere Gebührensätze für den Notdienst festgelegt und die Notdienstzeiten geändert.

Weiterlesen