Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde angepasst
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde angepasst
Die flächendeckende Notdienstversorgung galt schon länger als gefährdet. Ab 14.02.2020 wird deshalb seitens der Tierärzte für Notfälle eine “Notdienstgebühr” in Höhe von 50 € erhoben, dies wird durch eine Änderung der GOT möglich. Außerdem wurden in der GOT höhere Gebührensätze für den Notdienst festgelegt und die Notdienstzeiten geändert.