Tierarzneimittelgesetz – Abgabe von Medikamenten

Wichtige Information für alle Tierhalter

Liebe Kunden,

 

seit das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten ist, kommt es immer wieder zu Fragen und Verwunderung bis Unverständnis und Unmut über das Prozedere bei der Abgabe von Medikamenten. Deshalb möchten wir die wichtigsten Eckpunkte (und ihren Sinn) dieses Gesetzes und der ebenso wichtigen und relevanten Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) einmal aufzeigen:

 

  • Tierärzte dürfen aufgrund ihres sogenannten Dispensierrechts Tierarzneimittel (in bestimmten Fällen auch Human- und selbst hergestellte Arzneimittel) an Tierhalter abgeben – sind also Arzt und Apotheker in einem. Voraussetzung und Bedingung für diese Abgabe ist aber eine vorherige tierärztliche Untersuchung mit entsprechender Diagnose.

 

Das gewährleistet Ihnen eine optimale (weil schnelle, gezielte und kontrollierte) medizinische Rundum-Versorgung Ihres Tieres. Und spart Ihnen durch den kürzestmöglichen Vertriebsweg Geld und Zeit.

 

  • Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur für das aktuell untersuchte Tier und den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden –  die Abgabe von Medikamenten ohne vorherige Untersuchung ist ausdrücklich verboten, und somit nicht möglich.

 

Auch das sichert die Qualität der individuellen Behandlung – und damit das Wohl Ihres Tieres. Unnötige, ungeeignete oder im schlimmsten Fall sogar falsche Medikation wird von vornherein vermieden.

 

Und gilt auch für Medikamente, die aufgrund einer chronischen Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen. Gerade in solchen Fällen sind zum Besten Ihres Tieres wiederkehrende Nachuntersuchungen absolut erforderlich.

 

Genau wie die Humanmedizin ist heute auch die Tiermedizin so komplex und differenziert wie nie. Das bringt für uns Tierärzte mehr Behandlungsmöglichkeiten mit sich – und auch mehr Verantwortung. Und genauso wenig wie Ihr Hausarzt Ihnen „einfach ins Blaue hinein“ ein Medikament verordnen darf (und würde), dürfen und tun wir das für Ihr Tier.

 

Wir verstehen, dass Tierhaltern diese Vorschriften mitunter unnötig umständlich und aufwendig erscheinen mögen, und manchen auch wie reine Geldmacherei vorkommen – sie sind aber tatsächlich zum Besten des Tieres. Und genau darum geht es, Ihnen wie uns. Deshalb, auch im Namen Ihres Tieres, ein großes Dankeschön für Ihr Verständnis!

(Weitere Eckpunkte des TAMG, das für Tiermediziner wie für Tierhalter gilt, finden Sie „hier“)